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   0841 - 93307-70          kinderhaus.marienheim.in@bistum-eichstaett.de

Hort

Unser Hortteam betreut 40 Kinder zwischen 6 und 10 Jahren in einer Gruppe.
In unserer Schulkindbetreuung unterscheidet sich die Betreuung und somit auch der Tagesablauf zwischen Schul- und Ferienzeit.

Weitere Informationen zu unserem Hort können sie dem Konzept-PDF entnehmen.

Partizipation heisst bei uns...

Öffnungszeiten

Ab September 2022

Während der Schulzeit:

Montag - Donnerstag:
11:30 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag:
11:30 Uhr - 16:00 Uhr

In den Ferien:
Montag - Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Benötigen Sie Frühdienst?
Bei Bedarf können Sie in den Ferien den Frühdienst ab 7.30 Uhr im Hort buchen.

Kontakt:

Tel.: 0841-93307-19
(Erreichbarkeit: 08.30 - 11.00 Uhr)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Aufnahmeantrag Hort

Übersicht des pädagogischen Angebots

  • 8:00 - 9:00 Uhr

    Bringzeit
    (Frühdienst ab 7:30 möglich)
  • 9:00 - 12:00 Uhr

    Freispiel, Aktionen oder Ausflüge
  • 12:00 - 13:00 Uhr

    Mittagessen
  • 13:00 - 16:30 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)

    Freispiel, Aktionen oder Ausflüge

Kosten

Monatliche gebühren ab 01.01.2023

StundenBetrag
bis 4 Std.
171 €
bis 5 Std.
187 €
bis 6 Std.
203 €
bis 7 Std.
219 €
Ferienbetreuung
abhängig von der Anzahl der gebuchten Tage bzw. Stunden
Betrag
Mittagessen (Pauschale)
100 €
Elternbeiträge sind für 12 Monate im Jahr, während der Schließzeiten, sämtlichen Fehlzeiten der Kinder, wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub, sowie kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeiten und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung vollständig an die Einrichtung zu entrichten.

Darüber hinaus ist der Elternbeitrag weiterhin zu entrichten, bei behördlich angeordneten Schließungen, Betretungs- und/oder Betreuungsverboten, wie z. B. Quarantänemaßnahmen für Kinder. Soweit Dritte (z. B. Staat oder Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner/Eltern.