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   0841 - 93307-70          kinderhaus.marienheim.in@bistum-eichstaett.de

Waldgruppe

Wir bieten max. 25 Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Plätze an:

Unsere Waldgruppe verfügt über insgesamt drei Regelgruppen in denen 25 Kinder von mindestens zwei pädagogischen Fachkräften betreut werden.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8:00 Uhr - 16:00 Uhr

Pädagogische Kernzeit von
8:00 - 12:00 Uhr

Kontakt:

Tel.: 0160 - 97 27 88 74
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Zertifikat "Ökokids"

Übersicht des pädagogischen Angebots

  • 8:00 - 8:30 Uhr

    Bringzeit auf der Wiese
  • Wiesenzeit:
    Jedes Kind entscheidet selbst, mit was es sich beschäftigt, ob es alleine oder mit wem es spielt und Brotzeit macht. Das Oberfuchskind läutet regelmäßig zu Gemeinschaftstreffen und die Kinder werden so zum täglichen Morgenkreis geholt und auch ans Brotzeit machen und Trinken erinnert. Es finden, ergänzend zum Freispiel, pädagogische Einheiten für einzelne Kinder, Kleingruppen oder in der Gesamtgruppe statt (Bewegung, Sprache, Kreatives, Natur und Technik, Musik, …). Wir erledigen gemeinsam Gartenarbeiten, gestalten Feste im Jahreskreis, bereiten uns in der „Schlaufuchs-Gruppe“ gezielt auf die Schulzeit vor, machen Ausflüge uvm.
  • ab 11:30 Uhr

    Angebot: Mittagessen aus der hauseigenen Küche
  • Ab 13:00 Uhr

    Wir gehen wieder gemeinsam zurück in das Kinderhaus
  • 13:30 - 14:00 Uhr

    Die Ruhezeit (z.B. Bilder- buch, Vorlesen, Phantasie- reise, …) statt und anschließend von
  • 14:00 - 16:00 Uhr

    Freispielzeit / Nachmittagsbetreuung

Kosten

Monatliche gebühren ab 01.10.2024

StundenBetrag
20 Stunden
171.-
20 - 25 Stunden
187.-
25 - 30 Stunden
203.-
30 - 35 Stunden
219.-
35 - 40 Stunden
235.-
40 - 45 Stunden
251.-
> 45 Stunden
267.-
Betrag
Mittagessen (Pauschale)
100.-
Elternbeiträge sind für 12 Monate im Jahr, während der Schließzeiten, sämtlichen Fehlzeiten der Kinder, wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub, sowie kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeiten und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung vollständig an die Einrichtung zu entrichten.

Darüber hinaus ist der Elternbeitrag weiterhin zu entrichten, bei behördlich angeordneten Schließungen, Betretungs- und/oder Betreuungsverboten, wie z. B. Quarantänemaßnahmen für Kinder. Soweit Dritte (z. B. Staat oder Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner/Eltern.