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   0841 - 93307-70          kinderhaus.marienheim.in@bistum-eichstaett.de

Kindergarten

Unser Kindergarten verfügt über insgesamt drei Regelgruppen in denen 25 Kinder von mindestens zwei pädagogischen Fachkräften betreut werden.

Ausführliche Informationen zu unserem Kindergarten können sie dem Konzept-PDF entnehmen.

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
7:30 Uhr - 16:30 Uhr

Freitag:
7:30 Uhr - 16:00 Uhr

Pädagogische Kernzeit von
8:00 - 12:00 Uhr

Bereichsleitung:

Anna Depperschmidt
staatl. anerk. Erzieherin, Fachwirtin für Erziehungswesen

Tel.: 0841-93307-70
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Abholzeit stündlich ab 12:00 Uhr
(je nach Bedarf, den Sie zuvor bei uns buchen)

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Übersicht des pädagogischen Angebots

  • 7:30 - 8:00 Uhr

    Frühdienst
  • 8:00 - 8:30 Uhr

    Bringzeit
  • 8:30 - 9:00 Uhr

    Morgenkreis
  • 9:00 - 12:00 Uhr

    pädagogische Kernzeit
    Hier finden neben gezielten Angeboten im kreativen, musischen oder religiösen Bereich, naturwissenschaftliche Experimente, Bewegungsangebote und Aktivitäten, Vorschularbeit, Projektarbeit, die gleitende Brotzeit, sowie die Sprachförderung statt.
  • 12:00 - 13:00 Uhr

    Mittagessen aus der hauseigenen Küche
  • 13:00 - 13:45 Uhr

    Mittagsruhe für alle Kinder in der Gruppe
  • 14:00 - 16:30 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)

    Freispielzeit
    Während dieser Zeit werden die Angebote und Projekte des Vormittags vertieft. Den Kindern stehen in den Gruppenräumen verschiedene Spiele, Bücher und ausreichend Kreativitäts Kreativitäts- material zur Verfügung. Zudem können sich die Kinder in die einzelnen Bereiche der Gruppe zurückziehen.

Kosten

Monatliche gebühren ab 01.10.2024

StundenBetrag
bis 4 Std.
171 €
bis 5 Std.
187 €
bis 6 Std.
203 €
bis 7 Std.
219 €
bis 8 Std.
235 €
bis 9 Std.
251 €
> 9 Std.
267 €
Betrag
Mittagessen (Pauschale)
100 €
Elternbeiträge sind für 12 Monate im Jahr, während der Schließzeiten, sämtlichen Fehlzeiten der Kinder, wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub, sowie kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeiten und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung vollständig an die Einrichtung zu entrichten.

Darüber hinaus ist der Elternbeitrag weiterhin zu entrichten, bei behördlich angeordneten Schließungen, Betretungs- und/oder Betreuungsverboten, wie z. B. Quarantänemaßnahmen für Kinder. Soweit Dritte (z. B. Staat oder Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner/Eltern.