Kindergarten
Unser Kindergarten verfügt über insgesamt drei Regelgruppen in denen 25 Kinder von mindestens zwei pädagogischen Fachkräften betreut werden.
Ausführliche Informationen zu unserem Kindergarten können sie dem Konzept-PDF entnehmen.


Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
7:30 Uhr - 16:30 Uhr
staatl. anerk. Erzieherin, Fachwirtin für Erziehungswesen
7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag:
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Pädagogische Kernzeit von
8:00 - 12:00 Uhr
Bereichsleitung:
Anna Depperschmidtstaatl. anerk. Erzieherin, Fachwirtin für Erziehungswesen
Tel.: 0841-93307-66
E-Mail:
Abholzeit stündlich ab 12:00 Uhr
(je nach Bedarf, den Sie zuvor bei uns buchen)
Übersicht des pädagogischen Angebots
-
7:30 - 8:00 Uhr
Frühdienst -
8:00 - 8:30 Uhr
Bringzeit -
8:30 - 9:00 Uhr
Morgenkreis -
9:00 - 12:00 Uhr
pädagogische Kernzeit
Hier finden neben gezielten Angeboten im kreativen, musischen oder religiösen Bereich, naturwissenschaftliche Experimente, Bewegungsangebote und Aktivitäten, Vorschularbeit, Projektarbeit, die gleitende Brotzeit, sowie die Sprachförderung statt. -
12:00 - 13:00 Uhr
Mittagessen aus der hauseigenen Küche -
13:00 - 13:45 Uhr
Mittagsruhe für alle Kinder in der Gruppe -
14:00 - 16:30 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)
Freispielzeit
Während dieser Zeit werden die Angebote und Projekte des Vormittags vertieft. Den Kindern stehen in den Gruppenräumen verschiedene Spiele, Bücher und ausreichend Kreativitäts Kreativitäts- material zur Verfügung. Zudem können sich die Kinder in die einzelnen Bereiche der Gruppe zurückziehen.
Kosten
Monatliche gebühren ab 01.04.2026
| Stunden | Betrag |
|---|---|
bis 4 Std. | 201 € |
bis 5 Std. | 221 € |
bis 6 Std. | 241 € |
bis 7 Std. | 261 € |
bis 8 Std. | 281 € |
bis 9 Std. | 301 € |
| Betrag | |
|---|---|
Mittagessen (Pauschale) | 110 € |
Monatliche gebühren ab 01.09.2026
| Stunden | Betrag |
|---|---|
bis 4 Std. | 210 € |
bis 5 Std. | 231 € |
bis 6 Std. | 252 € |
bis 7 Std. | 273 € |
bis 8 Std. | 294 € |
bis 9 Std. | 315 € |
| Betrag | |
|---|---|
Mittagessen (Pauschale) | 110 € |

Elternbeiträge sind für 12 Monate im Jahr, während der Schließzeiten,
sämtlichen Fehlzeiten der Kinder, wie beispielsweise Krankheit oder
Urlaub, sowie kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeiten und bis zur
Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung vollständig an die Einrichtung zu
entrichten. Darüber hinaus ist der Elternbeitrag weiterhin zu entrichten,
bei behördlich angeordneten Schließungen, Betretungs- und/oder
Betreuungsverboten, wie z. B. Quarantänemaßnahmen für Kinder.
Soweit Dritte (z. B. Staat oder Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung
stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem
jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser
Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner/Eltern.







