Unser Krippenhaus bietet insgesamt 48 Kindern in vier Gruppen einen Betreuungsplatz. In jeder Gruppe stehen den Kindern feste Bezugspersonen zur Verfügung. Um den Betreuungsschlüssel immer zu gewährleisten, werden die Gruppenteams zusätzlich von gruppenübergreifenden Fachkräften unterstützt.
Ausführliche Informationen zu unserer Krippe können sie dem Konzept-PDF entnehmen.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Bereichsleitung:
Maria Wallrap
staatl. anerk. Erzieherin
Tel.: 0841-93307-66
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Übersicht des pädagogischen Angebots
7:30 - 8:00 Uhr
Frühdienst
8:00 - 8:30 Uhr
Bringzeit, Freispielzeit
8:30 - 9:00 Uhr
Morgenkreis – gemeinsamer Start in den
Tag
9:00 - 9:30 Uhr
Gemeinsame Brotzeit
10:30 - 11:00 Uhr
Freispielzeit
gezielte Angebote im kreativen, musischen oder religiösen Bereich
Bewegungsangebote in unserer Turnhalle
Aktivitäten aus dem lebenspraktischen Bereich
Gartenspielzeit
Spaziergänge und Ausflüge
11:00 - 11:30 Uhr
Mittagessen aus der
hauseigenen Küche
11:30 - 12:00 Uhr
Waschen u. Umziehen
12:00 - 13:30 Uhr
Mittagsruhe
13:30 - 14:00 Uhr
"Wickelzeit" Grundsätzlich werden die Kinder nach Bedarf gewickelt oder zur Toilette gebracht.
Jedoch gibt es vor dem Mittagessen und nach dem Schlafen eine feste Wickelzeit.
14:00 - 15:00 Uhr
Betreuung mit der Partnergruppe
15:00 - 16:00 Uhr
gemeinsame Brotzeit
16:00 Uhr
Schlussdienst
gruppenübergreifend
(Mo bis Fr)
Kosten
Monatliche gebühren ab 01.10.2023
Stunden
Betrag
bis 4 Std.
280 €
bis 5 Std.
300 €
bis 6 Std.
320 €
bis 7 Std.
340 €
bis 8 Std.
360 €
bis 9 Std.
380 €
Betrag
Mittagessen (Pauschale)
80.-
Elternbeiträge sind für 12 Monate im Jahr, während der Schließzeiten,
sämtlichen Fehlzeiten der Kinder, wie beispielsweise Krankheit oder
Urlaub, sowie kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeiten und bis zur
Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung vollständig an die Einrichtung zu
entrichten. Darüber hinaus ist der Elternbeitrag weiterhin zu entrichten,
bei behördlich angeordneten Schließungen, Betretungs- und/oder
Betreuungsverboten, wie z. B. Quarantänemaßnahmen für Kinder.
Soweit Dritte (z. B. Staat oder Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung
stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem
jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser
Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner/Eltern.