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   0841 - 93307-65          kinderhaus.marienheim.in@bistum-eichstaett.de

Krippe

Unser Krippenhaus bietet insgesamt 48 Kindern in vier Gruppen einen Betreuungsplatz.
In jeder Gruppe stehen den Kindern feste Bezugspersonen zur Verfügung. Um den Betreuungsschlüssel immer zu gewährleisten, werden die Gruppenteams zusätzlich von gruppenübergreifenden Fachkräften unterstützt.

Ausführliche Informationen zu unserer Krippe können sie dem Konzept-PDF entnehmen.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
7:30 Uhr - 16:00 Uhr

Bereichsleitung:

Maria Wallrap
staatl. anerk. Erzieherin

Tel.: 0841-93307-66
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Übersicht des pädagogischen Angebots

  • 7:30 - 8:00 Uhr

    Frühdienst
  • 800 - 8:30 Uhr

    Bringzeit, Freispielzeit
  • 8:30 - 9:00 Uhr

    Morgenkreis – gemeinsamer Start in den Tag
  • 9:00 - 9:30 Uhr

    Gemeinsame Brotzeit
  • 9:30 - 10:30 Uhr

    Freispielzeit
    • gezielte Angebote im kreativen, musischen oder religiösen Bereich
    • Bewegungsangebote in unserer Turnhalle
    • Aktivitäten aus dem lebenspraktischen Bereich
    • Gartenspielzeit
    • Spaziergänge und Ausflüge
  • 10:45 - 11:15 Uhr

    „Wickelzeit“
  • 11:15 - 11:45 Uhr

    Mittagessen aus der hauseigenen Küche
  • 11:45 - 12:00 Uhr

    Waschen u. Umziehen
  • 12:00 - 13:30 Uhr

    Mittagsruhe
  • 13:30 - 14:00 Uhr

    Wickelzeit
    Grundsätzlich werden die Kinder nach Bedarf gewickelt oder zur Toilette gebracht. Jedoch gibt es vor dem Mittagessen und nach dem Schlafen eine feste Wickelzeit.
  • 14:00 - 14:30 Uhr

    gemeinsame Brotzeit
  • 15:00 - 16:00 Uhr

    Betreuung mit der Partnergruppe
  • 16:00 Uhr

    Schlussdienst
    gruppenübergreifend (Mo bis Do)

Kosten

Monatliche gebühren ab 01.10.2023

StundenBetrag
bis 4 Std.
280 €
bis 5 Std.
300 €
bis 6 Std.
320 €
bis 7 Std.
340 €
bis 8 Std.
360 €
bis 9 Std.
380 €
Betrag
Mittagessen (Pauschale)
80.-
Elternbeiträge sind für 12 Monate im Jahr, während der Schließzeiten, sämtlichen Fehlzeiten der Kinder, wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub, sowie kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeiten und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung vollständig an die Einrichtung zu entrichten.

Darüber hinaus ist der Elternbeitrag weiterhin zu entrichten, bei behördlich angeordneten Schließungen, Betretungs- und/oder Betreuungsverboten, wie z. B. Quarantänemaßnahmen für Kinder. Soweit Dritte (z. B. Staat oder Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner/Eltern.